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Dokument-ID: 1258375
7.1 Allgemeines
Das ArbeitnehmerInnenschutzrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer ihre Leistungen ohne Gefährdung der Gesundheit erbringen können.