1.6.3.3 Freie Betriebsvereinbarung
Die freie Betriebsvereinbarung ist keine „echte“ Betriebsvereinbarung; vielmehr handelt es sich dabei um eine Vereinbarung, deren Inhalt weder durch Gesetz noch durch Kollektivvertrag gedeckt ist. Eine freie Betriebsvereinbarung kann etwa vorliegen, wenn formale Mängel (fehlende Regelungskompetenz der abschließenden Parteien, fehlende Kundmachung, Nichteinhaltung des Schriftlichkeitsgebotes) vorliegen, die den Abschluss einer echten Betriebsvereinbarung verhindern. Ebenso kann eine freie Betriebsvereinbarung entstehen, wenn Vereinbarungen zwischen Betriebsinhaber und Belegschaftsorgan im rechtsfreien Raum (Entgeltregelungen über Zulagen, Abfertigungen etc) geschlossen werden.