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Dokument-ID: 1256859
5.9.6 Kurzarbeit
Kurzarbeit ermöglicht es Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, die Arbeitszeit vorübergehend herabzusetzen und so Personalkosten einzusparen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber auf Antrag beim AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe zum Ausgleich für die mit der Kurzarbeit entstehenden Kosten gewährt werden, die als Geldzuschuss oder als Qualifizierungsbeihilfe (zu Fortbildungszwecken) erfolgt.