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Dokument-ID: 1256613
2.9.4 Arbeitsbedingungen
Anwendbares Recht
Die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art 39, Abs 1 EG-Vertrag) garantiert grundsätzlich jedem EU-Bürger das Eingehen eines Beschäftigungsverhältnisses bei jedem in der EU niedergelassenen Unternehmen unter denselben Bedingungen wie einem Inländer.