Neu
Dokument-ID: 1258399
7.4.6 Exkurs: Bestellung von verantwortlichen Beauftragten
§ 23 ArbIG regelt die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften und des ArbIG. Zusätzlich gelten in diesem Bereich die Regelungen des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG).