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Dokument-ID: 1256735
3.2.1.2 Anzeigepflicht
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, so ein dringender Verdacht gegen einen Arbeitskollegen hinsichtlich einer strafbaren Handlung oder anderer schwerwiegender Pflichtverletzungen zulasten des Arbeitgebers vorliegt, Anzeige zu erstatten. Ein Verstoß dagegen stellt sogar eine Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 4 AngG und somit einen Entlassungsgrund dar.