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Dokument-ID: 1258424
9.2.1 Betriebliche Disziplinarordnung
Vor allem im Zusammenhang mit unkündbar gestellten Arbeitnehmern sehen einige Kollektivverträge (aber auch BV) vor, dass eine Kündigung oder Entlassung nur nach Abhaltung eines vorhergehenden Disziplinarverfahrens erfolgen darf.