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Dokument-ID: 1257536
6.8.3 „Papamonat“
Bislang fanden sich Regelungen zu einem Papamonat nur im Dienstrecht des Bundes und einiger Bundesländer sowie in bestimmten Kollektivverträgen. Für Geburten seit dem 01.12.2019 haben nun Väter gem § 1a Väterkarenzgesetz (VKG) bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf einen Papamonat.