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Dokument-ID: 1256809
5.2.5.4 Ausnahmsweise Zustimmung durch das AMS
In Ausnahmefällen können frühwarnpflichtige Kündigungen vor Einlangen der Anzeige oder nach Einlangen der Anzeige beim regionalen AMS innerhalb von dreißig Kalendertagen ausgesprochen werden. Dies setzt jedoch die vorherige Zustimmung des Landesdirektoriums des AMS voraus. Eine derartige Zustimmung wird bei Vorliegen wichtiger wirtschaftlicher Gründe erteilt, insbesondere wenn