© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1256806

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.5.1 Anzeigepflicht

Gemäß § 45a AMFG (= Anzeige über die bevorstehende Kündigung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern) ist der Arbeitgeber, falls er vorhat, die Arbeitsverhältnisse einer bestimmten Anzahl an Arbeitnehmern aufzulösen, verpflichtet, eine schriftliche Mitteilung an das nach dem Standort des Betriebes zuständige AMS zu machen. Dies ist auch bekannt als das so genannte Kündigungsfrühwarnsystem. Das AMS kann die Zustimmung erteilen, wenn der Arbeitgeber wichtige wirtschaftliche Gründe nachweist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das aktuelle Arbeitsrecht in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop