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Dokument-ID: 1256600
2.7.5 Informationsrechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang
Im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang bestehen wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte des Betriebsrates und/oder Informationsrechte der betroffenen Arbeitnehmer.