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Dokument-ID: 1258376
7.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Als ArbeitnehmerInnenschutzrecht im rechtlichen Sinn versteht man die Summe all jener Normen, mit denen der Staat dem Arbeitgeber öffentlichrechtliche Pflichten im Interesse der Arbeitnehmer auferlegt. Das ArbeitnehmerInnenschutzrecht lässt sich grundsätzlich in drei Gruppen unterteilen: