9.3.2 Personaldatensysteme
Sowohl die Einführung als auch die Weiterentwicklung und Rücknahme bestehender Systeme ist zustimmungspflichtig.
Die Anforderungen an das „System“ bestehen darin, dass sowohl eine maschinelle Einrichtung (Hardware) als auch bestimmte Programme (Software) ein gemeinsames „System“ bilden. Dieses muss automationsunterstützt, das heißt maschinell und programmgesteuert, funktionieren, wobei keine hohen Anforderungen zu stellen sind. Bereits die Verwendung von Excel-Dateien und Ähnlichem stellt ein „System“ im Sinne des Gesetzes dar.