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Dokument-ID: 1256087
2.4.2.6 Arbeitskräfteüberlassung
Bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung, Personaldienstleistung) stellt ein Arbeitgeber (Überlasser) seine Arbeitskräfte einem anderen Arbeitgeber (Beschäftiger) zur Erbringung von Arbeitsleistungen zur Verfügung.