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Dokument-ID: 1256580
2.6.5.5 Formvorschriften
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der generellen Zulässigkeit der Viertagewoche und der inhaltlichen Ausgestaltung. Die Notwendigkeit einer kollektivvertraglichen Zulassung für die Einführung der Viertagewoche ist mit BGBl I Nr 2007/61 abgeschafft worden.