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Dokument-ID: 1258377
7.1.2 Betriebsvereinbarungen zur Förderung der Gesundheit
Aus Arbeitgebersicht ist jedenfalls zu beachten, dass ein Dienstnehmer, dessen Gesundheit am Arbeitsplatz gefährdet wird und dessen Arbeitgeber trotz Kenntnis der Gefahr und Aufforderung des Dienstnehmers keine Abhilfe schafft, berechtigt vorzeitig austreten könnte.