Neu
Dokument-ID: 1256088
2.4.3 Lehrlinge
Die gesetzlichen Bestimmungen der Lehrlingsausbildung sind im Berufsausbildungsgesetz (BAG) geregelt. Nach § 1 BAG sind Lehrlinge Personen, die aufgrund eines Lehrvertrages zur Erlernung eines in der Lehrberufsliste angeführten Lehrberufes bei einem Lehrberechtigten fachlich ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung beschäftigt werden.