Neu
Dokument-ID: 1256064
2.1.2 Geschäftsfähigkeit
Prinzipiell setzt jeder Vertrag voraus, dass die abschließenden Personen voll geschäftsfähig sind, dh dass sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige können sich ohne Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters nicht oder nur in Ausnahmefällen verpflichten.