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Dokument-ID: 1255819
1.3.2 Betriebsbegriff und Betriebsidentität
Die Abgrenzung, ob ein Betrieb vorliegt, ist wichtig, weil davon der Zuständigkeitsbereich des Betriebsrates abhängt. Denn nur die Belegschaft eines Betriebes nach Definition des Arbeitsverfassungsgesetzes hat vereinzelt Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.