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Dokument-ID: 1257330
6.3.3.2 Arbeitszeit bei Firmenaktivitäten
Bei gemeinsamen Firmenaktivitäten, wie beispielsweise Teambuilding-Events oder Weihnachtsfeiern, stellt sich ebenfalls die Frage, ob diese zur Arbeitszeit zu zählen sind. Auch hier wird es darauf ankommen, ob die Teilnahme daran verpflichtend oder freiwillig ist.