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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.3.2 Arbeitszeit bei Firmenaktivitäten

Bei gemeinsamen Firmenaktivitäten, wie beispielsweise Teambuilding-Events oder Weihnachtsfeiern, stellt sich ebenfalls die Frage, ob diese zur Arbeitszeit zu zählen sind. Auch hier wird es darauf ankommen, ob die Teilnahme daran verpflichtend oder freiwillig ist.

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