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Dokument-ID: 1269061
10.1.8 Kann wegen falscher Zeiterfassung im Homeoffice zulässig entlassen werden?
Falsche Zeiterfassung: Entscheidung des OGH
27.09.2023 zu 9 ObA 58/23d
Sachverhalt & Verfahrensgang
Der Arbeitnehmer (Vollzeit) war ab 13.03.2020 im Homeoffice. Am 16.03.2020 flog er mit seiner Familie in die Zweitwohnung nach Teneriffa und begann dort erst gegen Mittag (ca. 12:00/12:30 Uhr) zu arbeiten. Im Zeiterfassungssystem trug er jedoch wahrheitswidrig 09:00–17:15 Uhr ein.