4.2.3 Exkurs: Burnout
Wird die Diagnose Burnout gestellt, steht für den Betroffenen natürlich zunächst primär die Genesung im Vordergrund. Darüber hinaus sollte jedoch nicht vergessen werden, rechtzeitig geeignete arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.Viele Unternehmen zeigen heute für psychische Erkrankungen ein weitaus größeres Verständnis, als dies früher der Fall war. • [Fußnote: Dies steht sicherlich auch mit der steigenden Zahl der Betroffenen in Zusammenhang: In Österreich leiden derzeit mehr als 500.000 Menschen unter einem Burnout-Syndrom. Vgl Proissl/Hecht, Krankenstand wegen Burnout – die Rechtslage.] Burnout muss deshalb nicht unweigerlich den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten.Welche konkreten Maßnahmen zu treffen sind – sei dies vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber –, ist natürlich auch davon abhängig, welche Gründe zum Burnout geführt haben.