2.6.7 Konventionalstrafe
Die Konventionalstrafe im arbeitsrechtlichen Sinn ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die darauf ausgerichtet ist, die ordnungsgemäße Erfüllung von vertraglichen Pflichten durch die Pauschalierung von Schadenersatzansprüchen abzusichern. Zusätzlich dient sie als Abschreckung vor Vertragsverletzungen und vereinfacht die oft komplexe Berechnung von Schadenersatzansprüchen. Im Arbeitsrecht findet man Konventionalstrafen häufig im Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten.