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Dokument-ID: 1256743
4.1.1.1 Geld- und Naturallohn
Unter Geldlohn versteht man einerseits die in manchen Branchen noch übliche Übergabe von Bargeld, gleichermaßen ist damit die in den meisten Branchen übliche Überweisung auf das Konto des Dienstnehmers gemeint.