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Dokument-ID: 1256850
5.8.4 Zwischendienstzeugnis
Jeder Arbeitnehmer in Österreich hat während aufrechtem Arbeitsverhältnis zudem einen Anspruch auf die Ausstellung eines schriftlichen „Zwischendienstzeugnisses“ seitens des Arbeitgebers. Dieses Zwischendienstzeugnis wird nicht automatisch vom Arbeitgeber bereitgestellt, sondern steht dem Arbeitnehmer nur im Falle eines ausdrücklichen Verlangens zu.