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Dokument-ID: 1257287
6.1.5.2 Höchstgrenzen der Überstundenleistung
Bei der Erbringung von Überstunden sind jedoch Höchstgrenzen zu beachten, die in unterschiedlichem Ausmaß vom Arbeitszeitgesetz (aber auch von Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung) vorgegeben sein können. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt Überstundenarbeit in erster Linie bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfs: