© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1257289

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1.5.4 Mehrarbeit

Soweit ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Leistungen über dem vereinbarten Ausmaß oder außerhalb der vereinbarten Lage erbringt, werden bis zum Erreichen der gesetzlich höchstzulässigen Normalarbeitszeit Mehrarbeitsleistungen erbracht. Erst jene Leistungen, die über der gesetzlichen Normalarbeitszeit liegen, stellen Überstunden dar, die, wie zuvor dargelegt, entweder zumindest mit einem Zuschlag von 50 % abzugelten oder als gleichwertiger Zeitausgleich in Anspruch zu nehmen sind.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das aktuelle Arbeitsrecht in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop