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Dokument-ID: 1258379
7.2.1.2 Ermittlung und Beurteilung der Gefahren/Festlegung von Maßnahmen
Um ihrer Fürsorgepflicht gerecht zu werden, sind Arbeitgeber verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Bei dieser Gefahrenermittlung ist insbesondere auf gefährdete oder schutzbedürftige Arbeitnehmer Bedacht zu nehmen, insbesondere im Hinblick auf deren Konstitution, Körperkräfte, Alter und Qualifikation. Im Wesentlichen ist zu berücksichtigen: