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Dokument-ID: 1256728
3.1.2 Inhalt der Arbeitspflicht
Die typischen Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis bestehen darin, dass dieser verpflichtet ist, sich sorgfältig zu bemühen, die ihm übertragenen Aufgaben richtig auszuführen. Der Arbeitnehmer schuldet demnach ein entsprechendes Bemühen, jedoch keinen Erfolg.