2.6.5.2 Verteilung der Normalarbeitszeit
Die Normalarbeitszeit ist jene Arbeitszeit der Arbeitnehmer, die durch das Grundentgelt abgegolten ist. Die tägliche Normalarbeitszeit ist durch das Arbeitszeitgesetz mit maximal acht Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit mit maximal 40 Stunden begrenzt. Viele Kollektivverträge sehen geringere wöchentliche Arbeitszeiten (meist 38,5 Stunden) vor. Die Lage und Änderungen der Normalarbeitszeit sind, soweit sie nicht durch Normen der kollektiven Rechtsgestaltung (zB Kollektivvertrag) festgesetzt werden, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren.