6.3.2 Entgelt und Überstundenvergütung auf Dienstreisen
Entgelt
Arbeitnehmer haben für aktive Reisezeiten jedenfalls Anspruch auf das volle Entgelt. Es ist aber zu beachten, dass entgeltrechtlich auch passive Reisezeiten als Arbeitszeiten zu behandeln sind und daher einen Anspruch auf Entgelt auslösen (bei Überschreitung der Normalarbeitszeit auch auf Überstundenvergütung!). Allerdings ist es – zumindest prinzipiell – möglich,für Reisezeiten ein geringeres Entgelt zu vereinbaren. Zahlreiche Kollektivverträge sehen dementsprechende Regelungen vor.