4.1.3.5 Betriebliche Kollektivversicherung
Seit 2005 dürfen Versicherungsunternehmen, die zum Betrieb einer Lebensversicherung berechtigt sind, „Betriebliche Kollektivversicherungen“ (BKV) anbieten. Diese relativ neue Vorsorgemöglichkeit ist als Gruppenrentenversicherung zu qualifizieren, die ein betriebliches Altersvorsorgesystem nach Pensionskassenart in Form einer Lebensversicherung bietet. Allerdings darf sie nur als „klassische“ Gruppenrentenversicherung angeboten werden, dh fonds- oder indexgebundene Lebensversicherungen sind als besonders riskante Produkte nicht zulässig.