1.3.1 Allgemeines
Die gesetzliche Ausgestaltung betrieblicher Mitbestimmung erfolgt vor allem im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG): Im ersten Teil finden sich Bestimmungen über die kollektive Rechtsgestaltung (Kollektivvertrag, grundlegende Bestimmungen über die Betriebsvereinbarung, Satzung, Mindestlohntarif, Lehrlingsentschädigung), im zweiten Teil die Betriebsverfassung, wobei darunter die Vorschriften zum Organisationsrecht der Arbeitnehmerschaft innerhalb der Betriebe, Unternehmen und Konzerne zu verstehen sind.