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Dokument-ID: 1258394
7.4.1 Allgemeines
Die Arbeitsinspektion ist die zur Wahrnehmung des gesetzlichen Arbeitnehmerschutzes sowie zur Beratung und Unterstützung der Arbeitgeber bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes zuständige Behörde. Ihre Tätigkeit soll dazu beitragen, dass der Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden.