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Dokument-ID: 1256819
5.4.1.1 Begriffe
„Entlassung“ ist die einseitige und bestimmte Willenserklärung (schriftlich oder mündlich) des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer mit dem Ziel, das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung (dh mit Zugang – daher fristlos) aus wichtigem Grund zu beenden.