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Dokument-ID: 1256596
2.7.3.1 Eintrittsautomatik
Kommt es zu einem Betriebsübergang, scheidet ex lege der ehemalige Inhaber und Arbeitgeber aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen aus und der Erwerber tritt mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Der neue Inhaber wird kraft Gesetzes „neuer“ Arbeitgeber, weshalb es zur so genannten Eintrittsautomatik kommt (§ 3 Abs 1 AVRAG).