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Dokument-ID: 1258414
8.2.1 Allgemeines
Gläubige Arbeitnehmer nehmen ihre religiöse Zugehörigkeit mit an den Arbeitsplatz. Und oft zeigt sich diese durch das Tragen bestimmter Symbole – sei es die jüdische Kippa, die Goldkette mit einem christlichen Kreuz, das muslimische Kopftuch oder der Turban der Sikh.