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Neu Dokument-ID: 783768

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 112/14b; OGH; 25. Juli 2014

GZ: 5 Ob 112/14b | Gericht: OGH vom 25.07.2014

Regelmäßig keine Bedenken gegen die Vertretungsmacht im Sinn des § 94 Abs 1 Z 2 GBG, wenn sich die Zeichnungsberechtigung der einschreitenden Organe unmittelbar aus dem Gesetz selbst ergibt.

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