3 Die Grundsätze des Hypothekenrechtes
Vorbemerkung
Am 11.06.2010 trat das Darlehens- und Kreditrechts-ÄnderungsG, BGBl I 2010/28, in Kraft. Damit erfolgte eine Neufassung des Darlehensrechtes im ABGB. Zugleich wurde ein neues Verbraucherkreditgesetz geschaffen, welches für sämtliche Kreditverträge, Abzahlungsgeschäfte, Finanzierungsleasingverträge etc anwendbar ist. Ausnahmen bestehen lediglich für Kredite, die binnen drei Monaten zurückzuzahlen sind und bei denen nur geringe Kosten anfallen, bei denen der Kreditnehmer lediglich als Realschuldner haftet, bei Kreditverträgen, die in Form eines gerichtlichen oder einer sonstigen staatlichen Einrichtung geschlossenen Vergleiches geschlossen werden, und schließlich für Wohnbaukredite (§ 4 Abs 2 VKrG).