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Neu Dokument-ID: 320061

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 172/08t; OGH; 25. November 2008

GZ: 5 Ob 172/08t | Gericht: OGH vom 25.11.2008

Die Voraussetzungen für eine „Sprungeintragung“ (§ 22 GBG) sind dieselben wie für eine schrittweise gesonderte Verbücherung der einzelnen Erwerbsvorgänge.

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