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Neu Dokument-ID: 783774

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 119/14g; OGH; 25. Juli 2014

GZ: 5 Ob 119/14g | Gericht: OGH vom 25.07.2014

Ob bei Bestehen der Eigentümerpartnerschaft ungeachtet des gesetzlichen Verbotes einer unterschiedlichen Belastung (§13 Abs 3 WEG 2002) ein richterliches Belastungs- und Veräußerungsverbot angemerkt werden kann, berührt ausschließlich die Richtigkeit der Entscheidung des Bewilligungsgerichtes in materiell-rechtlicher Hinsicht, die das Vollzugsgericht eben nicht zu prüfen hat (siehe auch 5 Ob 104/14a, aber auch 3 Ob 5/14b).

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