© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 694585

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 203/10d; OGH; 16. November 2010

GZ: 5 Ob 203/10d | Gericht: OGH vom 16.11.2010

Voraussetzung für eine Quittung als grundbuchsfähige Urkunde.

§§ 26, 27, 31, 35 GBG

(…)

Rechtliche Beurteilung

Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung mit der Begründung für zulässig erklärt, es fehle soweit ersichtlich an höchstgerichtlicher Rechtsprechung zur Frage, ob bei unterbliebener Vorlage von im Ansuchen nicht genannten Urkunden über einen erfolgten Bedingungseintritt ein verbesserbarer Mangel vorliege; entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) Ausspruch des Rekursgerichts ist jedoch der Revisionsrekurs der Antragsteller unzulässig. Die Zurückweisung des Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 71 Abs 3 AußStrG):

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Kommentar Grundbuchsrecht in unserem Shop! Zum Shop