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Neu Dokument-ID: 694590

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 120/11z; OGH; 7. Juli 2011

GZ: 5 Ob 120/11z | Gericht: OGH vom 07.07.2011

Für die Löschung der Ersichtlichmachung der Urkundenhinterlegung bleibt die Möglichkeit des § 10 Abs 1a UHG sowie eine Löschungsklage. Dass ein Superädifikat nicht mehr besteht, kann von einem Notar gem § 76 Abs 1 lit l und § 88 Abs 1 und 2 NO beweiskräftig beurkundet werden (5 Ob 229/07y).

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