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Neu Dokument-ID: 694711

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 124/13s; OGH; 6. November 2013

GZ: 5 Ob 124/13s | Gericht: OGH vom 06.12.2013

Die beim Erwerb von WE-Abstellplätzen normierte zeitliche Beschränkung des § 5 Abs 2 Satz 1 WEG gilt sowohl für die erstmalige Begründung von Wohnungseigentum als auch für derivative Erwerbsvorgänge innerhalb der 3-Jahresfrist. Die in 5 Ob 151/08d und 5 Ob 164/12x enthaltenen gegenteiligen obiter dicta werden nicht aufrechterhalten.

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