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Neu Dokument-ID: 783680

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 206/13z; OGH; 27. November 2013

GZ: 5 Ob 206/13z | Gericht: OGH vom 27.11.2013

Wird der Rechtserwerb von einer aufschiebenden Bedingung, insbesondere der Erbringung einer Gegenleistung, abhängig gemacht, ist für die Einverleibung auch der Eintritt der Bedingung urkundlich nachzuweisen. Der Eintritt einer solchen Bedingung ist durch eine den Vorschriften der §§ 26 ff GBG entsprechende Urkunde zu erbringen, was eine abweichende Parteiendisposition ausschließt.

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