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Dokument-ID: 374544
1.3.2 Erlöschungsgründe
§§ 524 bis 529 ABGB
Die allgemeinen Erlöschungsgründe wie Verzicht und Untergang des dienenden sowie des herrschenden Gutes werfen keine besonderen grundbuchsrechtlichen Fragen auf. Persönliche Dienstbarkeiten erlöschen mit dem Tod des Berechtigten.