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Neu Dokument-ID: 482203

Ludwig Bittner - Kurt Lehner - Alfred Michael Wolf | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Dienstbarkeiten

Sonstige relevante Rechtsnormen

§§ 472 bis 530 ABGB, § 3 Abs 2 LTG

§ 12 GBG

„§ 12. (1) Bei Dienstbarkeiten und Reallasten muss Inhalt und Umfang des einzutragenden Rechtes möglichst bestimmt abgegeben werden; einer Angabe des Geldwertes bedarf es nicht.

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