© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 694691

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 84/12g; OGH; 23. Oktober 2012

GZ: 5 Ob 84/12g | Gericht: OGH vom 23.10.2012

Schenkungsweiser Schulderlass ist an keine Form gebunden (siehe auch: 6 Ob 68/13p).

Die Rechtswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens treten mit Beginn des Tages ein, der der öffentlichen Bekanntmachung des Inhalts des Insolvenzediktes folgt. Einverleibungen und Vormerkungen im Grundbuch können auch nach Eröffnung des Insolvenz- oder Schuldenregulierungsverfahrens bewilligt und vollzogen werden, wenn der Rang der Eintragung ident ist mit dem Tag, an dem die öffentliche Bekanntgabe des Insolvenzediktes erfolgte.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Kommentar Grundbuchsrecht in unserem Shop! Zum Shop