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Neu Dokument-ID: 1139816

Albert Scherzer | Judikatur | Entscheidung

8 Ob 124/19x; OGH; 24. Jänner 2020

GZ: 8 Ob 124/19x | Gericht: OGH vom 24.01.2020

Die Anwendung der Freiheitsersitzung auf den Fall einer vertraglich eingeräumten, aber nicht im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit widerspricht zwar dem Gedanken, dass § 1488 ABGB grundsätzlich nur dingliche Servituten vor Augen hat, vermeidet aber den Wertungswiderspruch, dass ansonsten eine nicht intabulierte und damit bloß obligatorisch wirkende Servitut eine höhere Bestandskraft hätte als eine im Grundbuch eingetragene und daher sogar dinglich wirkende.

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