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Dokument-ID: 631192
4.4 Löschung
Während die Veräußerung des Baurechts keine grundbuchsrechtlichen Besonderheiten aufweist, hat die Löschung des Baurechts aufgrund der Baurechtsgesetznovelle 1990 eine große praktische Bedeutung erfahren, da durch die Anpassung der Bauzinse eine Tendenz besteht, dem Bauberechtigten als Alternative den Erwerb der Grundstücke anzubieten.